Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Beherberungsvertrag, dass sein Hund mindestens eine gültige 5-fache Impfung hat und dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. (Den Impfpass und eine Kopie von dem Haftpflichtversicherung bitte mitbringen). Für mitgebrachte persönliche Dinge (z.B. Hundedecke, Spielzeug etc.) wird keine Haftung übernommen. Der Hundehalter bestätigt zudem mit seiner Unterschrift unter den Beherbergungsvertrag, dass die dort zum Hund gemachten Angaben korrekt sind. Maxi‘ s Farm versorgt den Hund während des Aufenthaltes entsprechend dieser Angaben.

2. Die Hundepension Maxis Farm bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Sollte der Hund während des Aufenthaltes bei uns einen Sachschaden verursachen, haftet diese jedoch nicht! Für diesen Fall muss der Hundehalter für den entstandenen Sachschaden einstehen.

3. Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund entwurmt ist und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Wir empfehlen den Hund mit entsprechendem Mittel vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln.

4. Falls wir nicht die Möglichkeit haben, den Hundehalter kurzfristig zu erreichen, erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, dass in Notfällen, bei akuten Erkrankungen oder bei Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt unserer Wahl erfolgt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundehalter dieses Hundes ebenfalls die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

5. Für die durch Unglücksfälle, durch Infektionen, oder durch irgendwelche anderen Umständen entstandenen Schäden oder Verlust des Tieres kann die Hundepension Maxis Farm mit allen Mitarbeitern keine Haftung übernehmen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.

6. Die Hunde wohnen nach Möglichkeit mit Artgenossen zusammen und haben bei den Spaziergängen und im Freilauf ebenfalls Kontakt zu anderen Hunden. Dabei entsteht ein gewisses Verletzungsrisiko, für das die Hundepension Maxis Farm keine Haftung übernehmen kann. In diesem Fall kommt der Hundehalter des betroffenen Hundes für die tierärztlichen Kosten auf.

7. Bei Abgabe des Hundes hat der Hundehalter eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages zu leisten und den Rest Bar bei Abholung des Hundes. Evtl anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente usw.) sind bei Abholung zu begleichen. Sollten Sie als Hundehalter die Anzahlung bei Bringen Ihres Hundes nicht dabei haben, müssen wir darauf bestehen bei der örtlichen Bank das Geld zu holen, ansonsten können wir den Hund leider nicht bei uns aufnehmen.

8. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Hundehalter verlängert, ist die Hundepension Maxis Farm berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von acht Tagen weiter zu vermitteln bzw. anderweitig unterzubringen sowie evtl. entstandene Kosten dem Hundehalter in Rechnung zu stellen.

9. Der Hundehalter willigt hiermit in die Verwendung der von ihm angegebene persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

10. Sollte einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen hiervon unberührt.


Stand September 2021

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